Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Bildung sollte nie eine Frage des Geldes sein, doch die Realität sieht leider mitunter etwas anders aus. Insbesondere wenn es darum geht, die mittlere Reife auf dem zweiten Bildungsweg nachzumachen, spielen die Kosten eine nicht unwesentliche Rolle. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Einkommen aus dem Job zur Sicherung des Lebensunterhalts dient und eine Weiterbildung so gewissermaßen Luxus ist. Zunächst muss man Zeit und Kapital investieren, um sich durch einen höheren Abschluss bessere Perspektiven zu erarbeiten, die häufig mit attraktiven Verdienstmöglichkeiten einhergehen. Menschen, die die Kosten und Mühen nicht scheuen, werden später belohnt und können auf dem höheren Schulabschluss aufbauen.

Nicht nur der Wille, sondern auch die Möglichkeit, den Realschulabschluss nachzuholen, muss vorhanden sein. Vielen Menschen fehlt es allerdings an den finanziellen Möglichkeiten, mehrere Tausend Euro in den angestrebten Bildungsabschluss zu investieren. Sofern keine kostenlose Variante infrage kommt, kann eine mit dem Anbieter vereinbarte Ratenzahlung eine Option sein. Ansonsten existieren Fördermöglichkeiten, die sich aber vor allem auf Vollzeitlehrgänge beziehen. So kann man gegebenenfalls Schüler-BAföG in Anspruch nehmen oder bei der Arbeitsagentur eine Förderung erhalten. Solche Unterstützungen sind auch nötig, wenn man als Erwachsener nicht arbeitet, sondern stattdessen noch einmal die Schulbank drückt, um den Realschulabschluss nachholen zu können. Während Jugendliche von ihren Eltern versorgt werden, muss man als Erwachsener seinen Lebensunterhalt schließlich selber sicherstellen.

Im Zuge der Recherche begegnen Interessenten am Realschulabschluss über den zweiten Bildungsweg verschiedene Modelle, die üblicherweise allesamt mit der Externenprüfung zur mittleren Reife enden. Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen, hängt stets vom Einzelfall ab und ist vor allem von der Art der Einrichtung sowie deren Betreiber abhängig. Wer den Realschulabschluss nachholen will oder dies in Erwägung zieht, sollte sich stets bewusst machen, dass ein höherer Schulabschluss zunächst zwar mit Ausgaben einhergehen kann, sich die Investition langfristig aber mit Sicherheit lohnt.

Da Sie in der Regel berufsbegleitend oder in der Elternzeit studieren, Sie also auch auf Ihr monatliches Einkommen oder Elterngeld zurückgreifen können, besteht bei vielen Studierenden kein Finanzierungsproblem.

Fördermöglichkeiten und Zuschüssen die Kosten für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung

Welche Formen der Studienfinanzierung für Sie in Frage kommen können, stellen wir Ihnen nachfolgend stichpunktartig vor. Wir empfehlen Ihnen dennoch, die individuellen Beratungsmöglichkeiten in den Studienbüros der jeweiligen Fernschulen, den Studentenwerken oder den Servicebüros der Studentenvertretungen zu nutzen.

  • Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, in Abhängigkeit vom Alter des Studierenden sowie dem Einkommen Ihrer Eltern BAföG zu beantragen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihre zuständige BAföG-Stelle weiter.

    Aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie auch hier unter www.fernstudium-fernschulen.de

 

  • Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und sich in einem erlernten Beruf weiter qualifizieren wollen, dann können Sie sich um ein Weiterbildungsstipendium im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben.

    Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie unter www.fernstudium-fernschulen.de.

 

  • Mit dem Aufstiegsstipendium können Berufserfahrene bei der Durchführung ihres ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützt werden. Dieses Stipendium ist Bestandteil des Programms der Begabtenförderung und unterstützt insbesondere Personen, die in Ausbildung und Beruf ihr außergewöhnliches Talent und Engagement bewiesen haben.

    Weiterführende Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie hier.

 

  • Wollen Sie Ihre berufsbegleitende Weiterbildung über einen Studienkredit finanzieren, können Sie dies über Ihre Bank oder als Weiterbildungsdarlehen, eine der Finanzierungskomponenten der Bildungsprämie, realisieren.

    Informationen zur Bildungsprämie und Studienkrediten finden Sie hier: Bildungsprämie oder Studienkredit

 

  • Die bei einem Fernstudium entstehenden Kosten (z. B. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel) können Sie in Ihrer Steuererklärung als Ausgaben für eine Weiterbildung in Ihrem ausgeübten Beruf oder im Zuge der Anpassung an bestehende berufliche Anforderungen als Fort- und Weiterbildungskosten steuermindernd geltend machen.

 

  • Insbesondere für die Absicherung der Teilnahme an den verpflichtenden Präsenzveranstaltungen der Fernhochschulen und Fernschulen innerhalb Ihres Fernstudiums sollten Sie sich über eine mögliche Freistellung durch Ihren Arbeitgeber informieren und / oder prüfen, ob für Ihr Bundesland eine gesetzlichen Regelung zum Bildungsurlaub (Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für eine anerkannte Weiterbildung) besteht.

Minimieren Sie durch die Inanspruchnahme von Zuschüssen die Kosten

TIPP: Einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten regionaler Anbieter sowie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme können Sie sich durch die Förderdatenbank verschaffen.

 

Weitere ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Zuschüssen für ein Fernstudium finden Sie in unserer www.fernschulen-fernstudium.de.

FAZIT:

Sich berufsbegleitend weiterzubilden, ist keine Hexerei. Allerdings raten wir Ihnen, sich vor Studienbeginn intensiv zu informieren, so dass Sie mögliche Förderungen und Zuschüsse rechtzeitig beantragen und in Anspruch nehmen können.

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