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Förderung & Zuschüsse: Schulabschluss finanzieren
Mehrere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse erleichtern das Nachholen eines Schulabschlusses finanziell - vom Schüler-BAföG über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bis zum Bildungskredit des Bundes und Stipendienprogrammen. Welche Förderung in Frage kommt, hängt vom angestrebten Abschluss, dem Beschäftigungsstatus und der gewählten Lernform ab. Wer die richtige Kombination nutzt, kann die direkten Kosten auf praktisch null reduzieren - und teilweise sogar den Lebensunterhalt während der Lernphase decken.
Diese Übersicht stellt die wichtigsten Förderwege vor und ordnet sie nach Lebenssituation ein. Stand der genannten Beträge: 2025/26. Konkrete Voraussetzungen und Antragsverfahren prüft das jeweils zuständige Amt im Einzelfall.
Schüler-BAföG
Das Schüler-BAföG ist die zentrale Förderung für Lernende auf dem Zweiten Bildungsweg. Anders als das Studierenden-BAföG handelt es sich um einen vollen Zuschuss - eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen.
- Förderfähige Schulformen: Abendrealschule, Abendgymnasium, Abendoberschule, Kolleg, Berufsoberschule, Fachoberschule, ergänzend einige Fernunterrichtsanbieter.
- Monatliche Sätze (Stand 2025/26): für Volljährige außerhalb des Elternhaushalts in der Größenordnung von 700-950 Euro je nach Wohn- und Versicherungssituation.
- Anrechnung von Elterneinkommen: bis zum 30. Lebensjahr abhängig vom Elterneinkommen. Ab 30 Jahren wird das Schüler-BAföG meist elternunabhängig gewährt.
- Antrag: beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung. Anträge sollten frühzeitig - möglichst zu Beginn des Bildungsgangs - gestellt werden.
- Rückzahlungspflicht: für Schüler-BAföG entfällt sie vollständig. Anders beim Studierenden-BAföG.
Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Wer bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet ist, kann einen Bildungsgutschein erhalten. Damit übernimmt die Bundesagentur die vollständigen Kursgebühren - vorausgesetzt, der Bildungsanbieter ist AZAV-zertifiziert.
- Berechtigte: arbeitssuchend Gemeldete, Bürgergeld-Empfangende oder Personen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen.
- Voraussetzung: die Einschätzung der Vermittlungsfachkraft, dass der fehlende Abschluss die Vermittlung in eine Ausbildung oder Tätigkeit wesentlich erschwert.
- Förderfähige Lernformen: alle AZAV-zertifizierten Anbieter - viele Fernschulen, einige VHS-Kurse, private Bildungsträger.
- Umfang: volle Übernahme der Kursgebühren, gegebenenfalls auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
- Antrag: über die zuständige Vermittlungsfachkraft beim Jobcenter beziehungsweise bei der Arbeitsagentur.
Bildungskredit des Bundes
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges staatliches Darlehen - speziell für die letzte Phase einer Schulausbildung oder ein Studium gedacht. Anders als das Schüler-BAföG handelt es sich um ein rückzahlbares Darlehen mit deutlich günstigeren Konditionen als ein klassischer Bankkredit.
- Maximale Kreditsumme: 7.200 Euro über bis zu 24 Monate.
- Auszahlung: monatlich in Raten von 100, 200 oder 300 Euro nach Wahl.
- Zinssatz: deutlich unter dem Marktniveau, an den EURIBOR gekoppelt.
- Berechtigte: Schülerinnen und Schüler in fortgeschrittenen Bildungsphasen - etwa der gymnasialen Oberstufe, Berufsoberschule oder Kolleg.
- Rückzahlung: beginnt vier Jahre nach der Bewilligung, in monatlichen Raten von 120 Euro.
- Antragsstelle: Bundesverwaltungsamt; Auszahlung über die KfW.
Stipendien für den Zweiten Bildungsweg
Für Lernende mit besonderem Lebenslauf oder herausragenden Leistungen gibt es Stipendienprogramme:
- Aufstiegsstipendium der SBB: die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert Berufserfahrene mit Studienwunsch. Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung mit guten Leistungen, mindestens drei Jahre Berufspraxis.
- Begabtenförderung berufliche Bildung: für Berufstätige mit besonderen beruflichen Leistungen - Unterstützung bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen, teils anwendbar auch auf Schulabschluss-Nachholungen.
- Stipendien einzelner Bundesländer: einige Länder fördern Lernende auf dem Zweiten Bildungsweg gezielt - Höhe und Bedingungen variieren stark.
- Stiftungen und kirchliche Bildungswerke: regional unterschiedlich verfügbare Förderprogramme. Die Schulberatung der Kommune oder ein Bildungswerk vor Ort gibt Auskunft.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme gezahlt - etwa während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss.
- Berechtigte: Auszubildende, deren Ausbildungsgehalt zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreicht; Teilnehmende einer BvB.
- Höhe: abhängig vom Einkommen der Eltern (bis 25 Jahre) beziehungsweise des Auszubildenden, in der Regel 300-800 Euro monatlich.
- Zusätzliche Leistungen: Fahrtkostenerstattung, Lernmittel, gegebenenfalls Kosten für eine zusätzliche Unterkunft am Ausbildungsort.
- Antrag: bei der örtlichen Arbeitsagentur.
Bürgergeld während der Bildungsphase
Empfangende von Bürgergeld bleiben während einer förderfähigen Bildungsmaßnahme in der Regel im Leistungsbezug. Zusätzlich können Fahrt- und Lernmittelkosten übernommen werden. Das Bürgergeld selbst wird in voller Höhe weitergezahlt - der Lebensunterhalt während der Bildungsphase ist damit gesichert.
Bildungsprämie und Landes-Förderungen
Verschiedene Bundes- und Landesprogramme fördern berufliche Weiterbildung mit Zuschüssen:
- Bildungsprämie des Bundes: ehemals 50-Prozent-Zuschuss bis maximal 500 Euro pro Kurs für Erwerbstätige mit geringem Einkommen. Programm wurde 2022 ausgesetzt - Nachfolgeprogramme sind in einzelnen Bundesländern aktiv.
- Landes-Bildungsschecks: Bundesländer wie NRW (Bildungsscheck), Hessen (Qualifizierungsscheck) und Sachsen fördern Weiterbildung mit landesspezifischen Programmen.
- Aufstiegs-BAföG (AFBG): für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt - nicht direkt für Schulabschluss-Nachholungen, aber für Anschlussfortbildungen relevant.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kursgebühren, Lehrmittel und Fahrtkosten lassen sich häufig steuerlich geltend machen - je nach Kontext als Werbungskosten oder Sonderausgaben:
- Werbungskosten: bei berufsbedingter Weiterbildung in voller Höhe absetzbar; verringern das zu versteuernde Einkommen.
- Sonderausgaben: bei erster Berufsausbildung bis zu 6.000 Euro jährlich.
- Anrechenbare Posten: Kursgebühren, Lehrmittel, Fachliteratur, Fahrtkosten zum Lernort (0,30 €/km), Prüfungsgebühren, Übernachtungskosten bei Präsenzphasen.
Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.
Förderung nach Lebenssituation
| Lebenssituation | Vorrangige Förderung |
|---|---|
| Vollzeit-Bildungsphase, ohne Berufstätigkeit | Schüler-BAföG (voller Zuschuss, 700-950 €/Monat) |
| Arbeitsuchend / Bürgergeld | Bildungsgutschein der Bundesagentur (volle Kursgebührenübernahme) |
| Berufstätig, berufsbegleitend | Steuerliche Absetzbarkeit + Landes-Bildungsscheck |
| Auszubildende | Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) + Schulabschluss kostenfrei über Berufsschule |
| Junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz | BvB mit Berufsausbildungsbeihilfe |
| Berufserfahrene mit Studienwunsch | Aufstiegsstipendium der SBB + Bildungskredit |
Häufige Fragen
Welche Förderung muss zurückgezahlt werden?
Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss - keine Rückzahlung. Der Bildungskredit muss zurückgezahlt werden, beginnend vier Jahre nach Bewilligung in monatlichen Raten von 120 Euro. Stipendien und Bildungsgutschein müssen ebenfalls nicht zurückgezahlt werden.
Wo wird das Schüler-BAföG beantragt?
Beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung. Anträge sollten frühzeitig - möglichst zu Beginn des Bildungsgangs - gestellt werden. Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Schulort. Die Schulberatung der Kommune oder die Bildungseinrichtung selbst weisen den Weg.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Arbeitsuchende und Bürgergeld-Empfangende, wenn die Vermittlungsfachkraft den Schulabschluss als notwendig für die berufliche Vermittlung einschätzt. Der Bildungsanbieter muss AZAV-zertifiziert sein - viele Fernschulen, einige VHS-Kurse und private Bildungsträger erfüllen das.
Wie viel Schüler-BAföG gibt es?
Stand 2025/26 liegen die monatlichen Sätze für Volljährige außerhalb des Elternhaushalts bei 700 bis 950 Euro je nach Wohn- und Versicherungssituation. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen der Eltern (bis 30 Jahre) beziehungsweise vom eigenen Einkommen ab.
Gibt es Aufstiegs-BAföG für Schulabschluss-Nachholer?
Nein, das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Techniker gedacht - nicht für Schulabschluss-Nachholungen. Wer aber nach dem Realschulabschluss eine solche Fortbildung anstrebt, kommt für das Aufstiegs-BAföG in Frage.
Sind Kursgebühren steuerlich absetzbar?
Ja, häufig. Bei berufsbedingter Weiterbildung als Werbungskosten in voller Höhe. Bei erster Berufsausbildung als Sonderausgaben bis 6.000 Euro jährlich. Absetzbar sind Kursgebühren, Lehrmittel, Fahrtkosten und Prüfungsgebühren. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.
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