Start Förderung & Zuschüsse: Schulabschluss finanzieren

Förderung & Zuschüsse: Schulabschluss finanzieren

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Mehrere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse erleichtern das Nachholen eines Schulabschlusses finanziell - vom Schüler-BAföG über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bis zum Bildungskredit des Bundes und Stipendienprogrammen. Welche Förderung in Frage kommt, hängt vom angestrebten Abschluss, dem Beschäftigungsstatus und der gewählten Lernform ab. Wer die richtige Kombination nutzt, kann die direkten Kosten auf praktisch null reduzieren - und teilweise sogar den Lebensunterhalt während der Lernphase decken.

Diese Übersicht stellt die wichtigsten Förderwege vor und ordnet sie nach Lebenssituation ein. Stand der genannten Beträge: 2025/26. Konkrete Voraussetzungen und Antragsverfahren prüft das jeweils zuständige Amt im Einzelfall.

Erwachsener Mann am Schreibtisch prüft Antragsformulare und Förderunterlagen für eine staatliche Bildungsförderung

Schüler-BAföG

Das Schüler-BAföG ist die zentrale Förderung für Lernende auf dem Zweiten Bildungsweg. Anders als das Studierenden-BAföG handelt es sich um einen vollen Zuschuss - eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen.

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Wer bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet ist, kann einen Bildungsgutschein erhalten. Damit übernimmt die Bundesagentur die vollständigen Kursgebühren - vorausgesetzt, der Bildungsanbieter ist AZAV-zertifiziert.

Bildungskredit des Bundes

Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges staatliches Darlehen - speziell für die letzte Phase einer Schulausbildung oder ein Studium gedacht. Anders als das Schüler-BAföG handelt es sich um ein rückzahlbares Darlehen mit deutlich günstigeren Konditionen als ein klassischer Bankkredit.

Stipendien für den Zweiten Bildungsweg

Für Lernende mit besonderem Lebenslauf oder herausragenden Leistungen gibt es Stipendienprogramme:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme gezahlt - etwa während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss.

Bürgergeld während der Bildungsphase

Empfangende von Bürgergeld bleiben während einer förderfähigen Bildungsmaßnahme in der Regel im Leistungsbezug. Zusätzlich können Fahrt- und Lernmittelkosten übernommen werden. Das Bürgergeld selbst wird in voller Höhe weitergezahlt - der Lebensunterhalt während der Bildungsphase ist damit gesichert.

Bildungsprämie und Landes-Förderungen

Verschiedene Bundes- und Landesprogramme fördern berufliche Weiterbildung mit Zuschüssen:

Steuerliche Absetzbarkeit

Kursgebühren, Lehrmittel und Fahrtkosten lassen sich häufig steuerlich geltend machen - je nach Kontext als Werbungskosten oder Sonderausgaben:

Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.

Förderung nach Lebenssituation

LebenssituationVorrangige Förderung
Vollzeit-Bildungsphase, ohne BerufstätigkeitSchüler-BAföG (voller Zuschuss, 700-950 €/Monat)
Arbeitsuchend / BürgergeldBildungsgutschein der Bundesagentur (volle Kursgebührenübernahme)
Berufstätig, berufsbegleitendSteuerliche Absetzbarkeit + Landes-Bildungsscheck
AuszubildendeBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) + Schulabschluss kostenfrei über Berufsschule
Junge Erwachsene ohne AusbildungsplatzBvB mit Berufsausbildungsbeihilfe
Berufserfahrene mit StudienwunschAufstiegsstipendium der SBB + Bildungskredit

Häufige Fragen

Welche Förderung muss zurückgezahlt werden?

Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss - keine Rückzahlung. Der Bildungskredit muss zurückgezahlt werden, beginnend vier Jahre nach Bewilligung in monatlichen Raten von 120 Euro. Stipendien und Bildungsgutschein müssen ebenfalls nicht zurückgezahlt werden.

Wo wird das Schüler-BAföG beantragt?

Beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung. Anträge sollten frühzeitig - möglichst zu Beginn des Bildungsgangs - gestellt werden. Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Schulort. Die Schulberatung der Kommune oder die Bildungseinrichtung selbst weisen den Weg.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Arbeitsuchende und Bürgergeld-Empfangende, wenn die Vermittlungsfachkraft den Schulabschluss als notwendig für die berufliche Vermittlung einschätzt. Der Bildungsanbieter muss AZAV-zertifiziert sein - viele Fernschulen, einige VHS-Kurse und private Bildungsträger erfüllen das.

Wie viel Schüler-BAföG gibt es?

Stand 2025/26 liegen die monatlichen Sätze für Volljährige außerhalb des Elternhaushalts bei 700 bis 950 Euro je nach Wohn- und Versicherungssituation. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen der Eltern (bis 30 Jahre) beziehungsweise vom eigenen Einkommen ab.

Gibt es Aufstiegs-BAföG für Schulabschluss-Nachholer?

Nein, das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Techniker gedacht - nicht für Schulabschluss-Nachholungen. Wer aber nach dem Realschulabschluss eine solche Fortbildung anstrebt, kommt für das Aufstiegs-BAföG in Frage.

Sind Kursgebühren steuerlich absetzbar?

Ja, häufig. Bei berufsbedingter Weiterbildung als Werbungskosten in voller Höhe. Bei erster Berufsausbildung als Sonderausgaben bis 6.000 Euro jährlich. Absetzbar sind Kursgebühren, Lehrmittel, Fahrtkosten und Prüfungsgebühren. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.

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